Von der Sonne profitieren

Mehr Geld und weniger Wartezeit

Finanzielle Anreize für PV-Anlagen

Förderbeiträge und Steuererleichterungen sind wichtige Kriterien beim Entscheid für eine Photovoltaikanlage. Wir erklären, was aktuell gilt.

Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat die vom Parlament angeregte Änderung des Energiegesetzes, die sogenannte «Solaroffensive», in Kraft gesetzt. Damit soll der Bau grosser Photovoltaikanlagen im alpinen Raum gefördert werden: Für sie gilt neu eine Einmalvergütung von bis zu 60 % der Investitionssumme. Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis maximal 100 kW werden grundsätzlich nach wie vor mit einer Einmalvergütung finanziell unterstützt. Neu ist, dass seit 2023 kleine Anlagen ohne Eigenverbrauch speziell gefördert werden. Die Förderung im Rahmen der sogenannten «hohen Einmalvergütung» beträgt bis zu 60 % der Kosten. Insgesamt stehen 2023 für die Unterstützung der Photovoltaik 600 Millionen Franken zur Verfügung. Damit soll gemäss Bund sichergestellt werden, dass keine Wartefristen entstehen.

Übersicht zur PV-Förderung

In der Schweiz wird der Bau von Photovoltaikanlagen über Einmalvergütungen (EIV) wie folgt gefördert:

  • KLEIV – Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen: Dazu zählen Anlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 100 kW. Der Förderbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag (bei kleinen Anlagen zwischen 2 und 5 kW) sowie einem Leistungsbeitrag (pro installiertem kW). Insgesamt beträgt die Förderung maximal 30 % der Investitionskosten. Das Gesuch für die KLEIV ist nach der Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo einzureichen.
  • GREIV – Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 100 kW werden mit einem Leistungsbeitrag (pro installiertem kW) gefördert. Die Förderung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten. Das Gesuch für die GREIV ist vor oder nach der Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo einzureichen.
  • HEIV – Hohe Einmalvergütung: Diese spezielle Förderung gilt für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch. Der Leistungsbeitrag (pro installiertem kW) beträgt maximal 60 % der Investitionskosten. Bei Anlagen mit einer Leistung von mindestens 150 kW wird die Höhe des Beitrags über Auktionen festgelegt.
  • Alpine EIV – Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen: Grosse Anlagen mit einer Jahresproduktion von mindestens 10 GWh und einer Winterproduktion (01.10. bis 31.03.) von mindestens 500 kWh pro kW erhalten einen Leistungsbeitrag (pro installiertem kW). Die Förderung beträgt maximal 60 % der Investitionskosten. Das Gesuch für eine alpine EIV muss beim BFE eingereicht werden.

Zusätzlich bestehen Bonusbeiträge für einen hohen Neigungswinkel (mindestens 75 Grad) sowie für Anlagen in einer Höhe von über 1500 Meter über Meer.

BFE-Faktenblatt «Förderung der Photovoltaik» (PDF)

Steuererleichterungen

Unterhaltskosten (werterhaltende Ausgaben) sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, Anlagekosten (wertvermehrende Investitionen) in der Regel nicht. Ausnahmen bilden Investitionen bei bestehenden Gebäuden. Dies gilt für Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und gewisse Energiesparmassnahmen. Bei der direkten Bundessteuer sind Investitionen in Photovoltaikanlagen abzugsberechtigt. Bei kantonalen Steuern ist ein Abzug bei bestehenden Gebäuden nur beim Ersatz von veralteten sowie bei der erstmaligen Installation von neuen Bauteilen möglich.

Förderung für Bauherren

Professionelle Hilfe

Die kompetente Unterstützung durch Fachleute kann sich in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Sie kennen sich mit Behörden und Ämtern aus und können die Bauherrschaft beim Einreichen von Gesuchen und Antragsformularen begleiten. Wer sich umfassend über Förderbeiträge informiert, seine Anlage durchdacht plant und durch Fachleute installieren lässt, schafft gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung.

Einmalvergütung berechnen: Online-Rechner von Pronovo

Solar-Offerte-Check

Mit ein paar Klicks zu Fördergeldern

Bund, Kantone, Gemeinden und Elektrizitätswerke stellen Fördermittel zur Verfügung, um die Energieeffizienz und die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern. Als finanzielle Anreize sollen die Förderprogramme helfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Sich zu orientieren fällt oft schwer, denn die Zahl der Programme ist gross und deren Umfang je nach Ort unterschiedlich.

Die Plattform energiefranken.ch bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen Überblick über die verfügbaren Energieförderprogramme. Dazu gibt man ganz einfach die Postleitzahl des Wohn- oder Standortes ein. Die Palette der Informationen reicht von Neubau über Sanierung, Heizung oder Stromerzeugung bis hin zu Mobilität.

Solarstrom auf Abruf

Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen entlasten die Stromrechnung

Jetzt lesen

Photovoltaik-Fassade

Ästhetisch und energiegewinnend

Jetzt lesen

Alle News und Tipps bequem nach Hause mit unserem Newsletter.

Jetzt abonnieren!

Persönliche Beratung in Ihrer Nähe.

oder

Wir setzen Cookies ein, um Ihnen die Nutzung unserer Webseiten zu erleichtern. Mit der weiteren Nutzung unserer Webseiten sind Sie mit dem Einsatz der Cookies und den Datenschutzbestimmungen der Schweizerischen Elektro-Einkaufs-Vereinigung eev Genossenschaft einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptieren